Verwaltungsgericht vereitelt Abwahlbegehren gegen Oberbürgermeisterin
„Unter Berücksichtigung der örtlichen Situation und des bekannten Verkehrsgeschehens an einem Marktsamstag sprachen für die Antragstellerin durchaus ihr Interesse an möglichst großer Publikumswirkung auf einem belebten Marktplatz, dagegen aber möglicherweise Gründe der Verkehrssicherheit und das Interesse der Marktteilnehmer und der Marktbesucher am ungestörten Marktgeschehen. Freilich kann dabei nicht berücksichtigt werden, ob sich Passanten durch die politische Werbung als solche gestört...