Frage der Woche: Information oder Werbung – Wer darf und wie über eine Abtreibung informieren?
Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches steht für ein Verbot, um das in den letzten Wochen vehement gestritten wird. Dürfen Ärztinnen und Ärzte - und in welchem Umfang dürfen sie - Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellen? Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass sich strafbar macht, wer öffentlich, zum eigenen Vorteil oder sittenwidrig eigene oder fremde Dienstleistungen zum Abbruch einer Schwangerschaft bewirbt oder ankündigt. Ende des vergangenen Jahres war eine...