Schwangerschaftsabbruch seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch
Dortmunder Protest am 15. Mai
Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Genau 150 Jahre später sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB immer noch eine Straftat. Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt betroffene Frauen und verweigert ihnen eine selbstbestimmte Entscheidung. 150 Jahre Kriminalisierung haben ein gesellschaftliches Tabu geschaffen. Zusammen mit 120 Organisationen fordert die Städtegruppe Dortmund des Mädchen- und...