Neue Besuchsregelung in Krankenhäusern
Zutritt nur noch mit Testnachweis
Seit Mittwoch schreibt das Infektionsschutzgesetz des Bundes eine Testpflicht in Krankenhäusern vor: Alle Besucher*innen, egal ob bereits geimpft oder genesen, müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen. Dazu können die Bürgerteststellen genutzt werden. „Egal ob geimpft oder genesen: Nutzen Sie das Angebot der Bürgertestung und bringen Sie anstelle eines Blumenstraußes einen tagesaktuellen Negativtest zum Krankenbesuch mit“, sagt Dr. Frank Renken, Leiter des Gesundheitsamts. Trotz...