Abmahnanwälte

Beiträge zum Thema Abmahnanwälte

Ratgeber
Selbst genähte Masken dürfen nicht als „Schutz“ bezeichnet werden. | Foto: Feuerwehr Essen

Corona Dorsten
Selbst genähte Masken dürfen nicht als „Schutz“ bezeichnet werden

Zur Mitteilung über die Fertigung von selbst genähten Mund-Nase-Masken eine Ergänzung: Der Fernsehsender n-tv hat berichtet, dass Abmahnanwälte sich offenbar die Bezeichnung „Mund-Nase-Schutz“ (MNS) vorgenommen haben: Der Begriff „Schutz“ sei demnach eine Widmung, die Medizinprodukten vorbehalten sei, also Masken, die klinisch bewertet wurden und eine CE-Kennzeichnung tragen. Das ist bei selbstgenähten Stoffmasken natürlich nicht so. Die Bezeichnung als „Schutz“ begründe Verstöße gegen die...

  • Dorsten
  • 01.04.20
  • 1
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.