Ratgeber
Corona Dorsten
Selbst genähte Masken dürfen nicht als „Schutz“ bezeichnet werden
Zur Mitteilung über die Fertigung von selbst genähten Mund-Nase-Masken eine Ergänzung: Der Fernsehsender n-tv hat berichtet, dass Abmahnanwälte sich offenbar die Bezeichnung „Mund-Nase-Schutz“ (MNS) vorgenommen haben: Der Begriff „Schutz“ sei demnach eine Widmung, die Medizinprodukten vorbehalten sei, also Masken, die klinisch bewertet wurden und eine CE-Kennzeichnung tragen. Das ist bei selbstgenähten Stoffmasken natürlich nicht so. Die Bezeichnung als „Schutz“ begründe Verstöße gegen die...