Gerichtsbeschluss erzwingt Lobbyisten-Liste
Der Bundestag muss nach einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die Identitäten von Lobbyisten nennen, die ungehindert über Hausausweise Zugang zum Bundestag haben – also auch die bislang geheimen Lobbykontakte von CDU/CSU. Die Richter gaben damit überraschend einer Eilklage des Berliner Tagesspiegel recht. Warum sich die Bundestagsfraktion CDU/CSU so vehement gegen die Veröffentlichung der Liste der Hausweise sperrte wird nun klar. Nicht nur gelistete Lobbyverbände...