Ratgeber
Moers: Stadt stellt Meldeformular für Feiern bereit
Feiern mit mehr als 50 Teilnehmern schriftlich angezeigt werden müssen
Der Fachdienst Ordnung erinnert daran, dass seit 1. Oktober Feiern mit mehr als 50 Teilnehmern schriftlich angezeigt werden müssen. Dies regelt die neue Coronaschutzverordnung. Die Anzeige muss bis spätestens drei Werktage vor dem Termin bei der Stadt vorliegen. Die Anzeigepflicht gilt nicht für Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung. Bei der Anzeige müssen die verantwortliche(n) Person(en) mit Name, Anschrift und Telefonnummer sowie der Ort der Veranstaltung, Anlass der Veranstaltung und die...