LK-Gemeinschaft
Neue Bestimmung bereits ab heute gültig
Neue Coronaschutzverordnung: Bei Trauungen gilt die 3G Regel
GE. Seit heute, 24. November, gilt auch bei standesamtlichen Trauungen die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und somit eine 3 G Regel. Demnach dürfen alle geimpften und genesenen Personen (6 Monate Gültigkeit des Nachweises), sowie getestete Personen teilnehmen. Als Nachweis ist ein PCR-Test oder ein Corona-Schnellest vorzulegen. Der Corona-Schnelltest darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der 3 G-Nachweis ist nur in Verbindung mit einem amtlichen...