Ratgeber
Wenn im Ferienprogramm die 3G-Regel gilt
Testpflicht für Schüler
Mit der aktuellen Coronaschutzverodrnung stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen klar, dass Schülerinnen und Schüler in den anstehenden Herbstferien nicht automatisch als getestete Personen gelten, da die Schultestungen in dieser Zeit nicht stattfinden. Wo nur Personen nach der 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet – zugelassen sind, müssen auch Schülerinnen und Schüler das Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten Schnelltests vorlegen....