Ratgeber
3G-Regel gilt für alle städtischen Veranstaltungen in Marl
Auch im Kulturbereich der Stadt Marl finden wieder Veranstaltungen statt. Die städtische Pressestelle weist jetzt ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass nach der aktuellen Coronaschutzverordnung der Landesregierung NRW die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für die Teilnahme an Veranstaltungen in Innenräumen gilt, insbesondere bei Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die vom 2. September aktualisierte Verordnung schreibt weiterhin bei einem Inzidenzwert über 35 die...