Regelung gilt ab morgen
2G-Plus-Regel im DINamare
Gemäß der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt ab Dienstag, 28. Dezember, die 2G-Plus-Regel im Dinslakener DINamare – das stadtwerkebad. Da bei der Sportausübung in Schwimmbädern keine Masken getragen werden können, müssen hier auch immunisierte Personen zukünftig zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis einen negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test-Nachweis, der nicht älter als 48 Stunden ist, beim Einlass vorlegen. Es werden...