2G Regel

Beiträge zum Thema 2G Regel

Politik
Die Städte in NRW dürfen Brauchtumszonen einrichten, in denen unter 2G-Bedingungen Karneval gefeiert wird. | Foto: Foto: Kaprol

Corona-Verordnung NRW
Ein bisschen Karneval darf gefeiert werden

Jetzt doch: Karneval darf in Nordrhein-Westfalen gefeiert werden, wenn auch mit erheblichen Einschränkungen. Das macht die neue Corona-Schutzverordnung möglich, die NRWs Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute Nachmittag vorgestellt hat.  "Es wäre gegenüber den vielen Geimpften rechtlich weder möglich noch umsetzbar, das Brauchtum Karneval zu verbieten", so der Minister. Und so können die einzelnen Kommunen so genannte Brauchtumszonen zwischen Altweiber und Veilchendienstag einrichten, an...

  • Düsseldorf
  • 08.02.22
  • 12
  • 1
Ratgeber
Die Ankündigung der Ministerpräsidentenkonferenz ist nun auch in Nordrhein-Westfalen übernommen worden und im Zuge der am Donnerstag, 13. Januar, in Kraft tretenden Corona-Schutzverordnung gültig. | Foto: Symbolfoto / LK-Archiv: Magalski

Ausnahme für Geboosterte und Genesene
2G+ auch in der Langenfelder Gastronomie

Die Ankündigung der Ministerpräsidentenkonferenz ist nun auch in Nordrhein-Westfalen übernommen worden und im Zuge der am Donnerstag, 13. Januar, in Kraft tretenden Corona-Schutzverordnung gültig. 2G+ bei Sport in Innenräumen, Wellness, Schwimmbädern, Gastronomie Ab sofort gilt neben der bereits bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und Wellness-Angeboten notwendigen zusätzlichen Testung von Geimpften und Genesenen auch in der Gastronomie die sogenannte 2G+ Regel, sofern sich...

  • Langenfeld (Rheinland)
  • 13.01.22
Politik
Schüler in NRW gelten bis 26. Dezember als getestet und benötigen für den Restaurantbesuch keinen extra Test. | Foto: neshom auf Pixabay

Corona in NRW
Brauchen Schüler Weihnachten einen Test?

Wer am ersten oder zweiten Weihnachtstag einen Restaurantbesuch plant, stellt sich schnell die Frage: Und was ist mit Kindern? Die sind ja bis 15 Jahre von der 2G-Regelung ausgeschlossen.  Während der Schulzeit gelten Schüler grundsätzlich als getestet und brauchen nicht zusätzlich so genannte Bürgertests machen, um Einlass in Geschäfte, Restaurants oder Freizeiteinrichtungen zu finden. In den Schulferien aber ist das anders: Da die Kinder in den Ferien nicht getestet werden, müssen sie in...

  • Velbert
  • 17.12.21
  • 8
  • 3
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