Glühwein mit Nachweis
Für den Weihnachtsmarkt in Bochum gilt die 2G-Regel
Der 50. Bochumer Weihnachtsmarkt beginnt morgen, 18. November. Entgegen erster Planungen wurde gestern, 16. November, eine Verschärfung des Infektionsschutzkonzepts beschlossen: Ohne Nachweis, dass man geimpft oder genesen ist, läuft nicht viel. Neben Glühwein, gebrannten Mandeln, fliegendem Weihnachtsmann und Mittelaltermarkt gibt es diesmal die 2G-Regel für alle ab zwölf Jahren. Dazu wird das Tragen einer Maske empfohlen. Von Vera Demuth Nicht nur sind alle Ausschankbetriebe verpflichtet, die...