Dies gilt ab heute für den Besuch im DINamare
Wer schwimmen gehen darf und wer nicht
Auch im DINamare gilt ab heute, 13. Januar, die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Dies bedeutet 2G+. Eine Abkürzung mit nur drei Zeichen, aber einer Reihe von Differenzierungen und Ausnahmen. Hier der Überblick. Generell gilt: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen weder einen Impf- noch einen Testnachweis. Sie müssen ihr Alter allerdings belegen können. Menschen ab 16 Jahren müssen für einen Besuch des DINamare grundsätzlich vollständig geimpft oder vollständig genesen...