Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW
Neue Coronaschutzverordnung
Seit dem 30. Dezember gilt eine neue Coronaschutzverordnung, die sich auch auf den Sport auswirkt. Sport im Freien: Für gemeinsames Sporttreiben im Freien gilt die sogenannte 2G Regel, das heißt nur geimpfte oder genesene Personen dürfen teilnehmen. Für den offieziellen Spielbetrieb gilt darüber hinaus, dass auch ein aktuellen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorgelegt werden kann. Sport in der Halle oder auch drinnen: Hier gilt ohne Ausnahme die Regel 2G+; bedeutet, es dürfen ausschließlich...