2G plus

Beiträge zum Thema 2G plus

Sport

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW
Neue Coronaschutzverordnung

Seit dem 30. Dezember gilt eine neue Coronaschutzverordnung, die sich auch auf den Sport auswirkt. Sport im Freien: Für gemeinsames Sporttreiben im Freien gilt die sogenannte 2G Regel, das heißt nur geimpfte oder genesene Personen dürfen teilnehmen. Für den offieziellen Spielbetrieb gilt darüber hinaus, dass auch ein aktuellen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorgelegt werden kann. Sport in der Halle oder auch drinnen: Hier gilt ohne Ausnahme die Regel 2G+; bedeutet, es dürfen ausschließlich...

  • Lünen
  • 01.01.22
Politik
Für Schwimmbäder, Sport und Wellness gilt in NRW ab Dienstag 2G plus. | Foto: Michael Trösken

Ab 28. Dezember in NRW
2G+ für Schwimmbäder, Fitnessstudios und Wellness

Ab 28. Dezember gilt in bestimmten Bereichen in Nordrhein-Westfalen 2G+. Das legt die heute (23. Dezember) veröffentlichte Coronaschutzverordnung fest.  Wer ab kommenden Dienstag im Fitnessstudio trainieren oder ein Schwimmbad besuchen möchte, braucht nicht nur einen Geimpft- oder Genesen-Status, sondern zusätzlich einen negativen Schnelltest. Dieser darf maximal 24 Stunden alt sein. Gleiches gilt für Wellnessangebote, zum Beispiel Saunen, Thermen, Sonnenstudios und ähnliche Einrichtungen. Wie...

  • Velbert
  • 23.12.21
  • 4
  • 3
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