2G-Plus Regel BedburgerNass

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Sport

Hallenbad BedburgerNass „2-G-PLUS“!

Das Land NRW setzt in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung für den Zugang zu Hallenschwimmbädern neben dem 2G-Nachweis ab dem 28.12.2021 zusätzlich ein tagesaktuelles, max. 24 Stunden altes Negativergebnis eines Schnelltests oder eines max. 48 Stunden alten PCR-Tests einer anerkannten Teststelle voraus. Die entsprechenden Nachweise (2G, Testergebnis, Ausweisdokument) müssen beim Einlass vorgelegt werden. Hinweis: Die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen gelten in den Schulferien nicht...

  • Bedburg-Hau
  • 02.01.22
  • 1
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