Politik
§ 219a StGB AWO Lore-Agnes-Haus
Streichung § 219a StGB ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung
Die Bundesregierung plant, den § 219a StGB zu streichen. Dann dürften Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, dies auf Ihren Internetseiten oder an anderen Stellen benennen und weitergehende Informationen anbieten. Was darüber hinaus zu tun ist, damit Frauen ihre vollständigen reproduktiven Rechte erhalten, darüber sprachen wir mit Nicola Völckel (Leiterin des AWO Lore-Agnes-Hauses). Auch wenn die Bundesregierung plant, den § 219a zu streichen, bleibt der Schwangerschaftsabbruch...