Ratgeber
Stadt Marl beschließt 3G für Verwaltungsgebäude
In städtischen Gebäuden gilt ab Montag (6.12.) die 3G-Regelung. Die kreisweit einheitliche Vorgehensweise hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SaE) der Stadtverwaltung jetzt beschlossen. Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher, die ein Gebäude der Stadt Marl betreten wollen, müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Tests nur von offizieller Teststelle Der besorgniserregende Anstieg der Infektionszahlen hat jetzt auch Konsequenzen für die...