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Ab Montag (6.12.) gilt in städtischen Gebäuden wie dem Stadthaus 1 an der Carl-Duisberg-Straße die 3G-Regel. Zutritt erhalten Besucher:innen nur geimpft, genesen oder mit negativen Corona-Test. Foto: Stadt Marl / Pressestelle.
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Stadt Marl beschließt 3G für Verwaltungsgebäude

In städtischen Gebäuden gilt ab Montag (6.12.) die 3G-Regelung. Die kreisweit einheitliche Vorgehensweise hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SaE) der Stadtverwaltung jetzt beschlossen. Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher, die ein Gebäude der Stadt Marl betreten wollen, müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Tests nur von offizieller Teststelle Der besorgniserregende Anstieg der Infektionszahlen hat jetzt auch Konsequenzen für die...

  • Marl
  • 03.12.21
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