Landgericht: Vorwurf der Protokollfälschung zweifelsfrei widerlegt
Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve hat mit Beschluss vom 17.01.2013 die Beschwerde der Stadt Kleve gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kleve vom 04.09.2012 als unzulässig verworfen. Die Stadt Kleve hatte Beschwerde gegen die durch das Amtsgericht erfolgte Bestätigung des Insolvenzplans betreffend das Vermögen des 1. FC Kleve eingelegt. Das Landgericht führt in dem Beschluss aus, dass die Beschwerdeführerin die 2-wöchige Beschwerdefrist gegen den Beschluss des Amtsgerichts nicht...