Stadt plant deutliche Ausweitung der Maskenpflicht
Gladbecker müssen nun mit der 15-Kilometer-Zone leben
Seit Dienstag, 12. Januar, ist es also offiziell: Auch in Gladbeck gilt die neue Regionalverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Damit wird der Bewegungsradius für Freizeitaktivtäten auf 15 Kilometer eingegrenzt. Konkret heißt das: Gladbecker dürfen sich nur noch in einem Umkreis von 15 Kilometern von der Stadtgrenze aus gesehen für Freizeitaktivitäten außerhalb des Kreises bewegen. Gleiches gilt für Besucherinnen und Besucher: Auch sie dürfen Gladbeck nur aus einem Radius von 15...