Blaulicht
Eingeschränkter Bewegungsradius
Für Gladbeck gilt ab sofort die 15-km-Regel
Ab Dienstag (12.01.2021) tritt die Coronaregionalverordnung für den Kreis Recklinghausen und damit auch für die Stadt Gladbeck in Kraft. Damit ist eine Bewegungseinschränkung von 15 Kilometern ab dem Wohnort verbunden, sobald man den Kreis verlässt. Die Regionalverordnung gilt bis zum 31. Januar. Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch einen eingeschränkten Bewegungsradius für Freizeitaktivitäten in Regionen mit erhöhter Infektionszahlen ist in Kraft....