Politik
1. Sitzung des Rates der Stadt Marl am Donnerstag, 26. Juni 2014
Stadt- oder Gemeinderäte sind die höchsten Gremien einer Kommune. Mit ihren Entscheidungen schaffen sie die Grundlagen für die Arbeit der Verwaltungen. Die kommunale Selbstverwaltung wird im Grundgesetz Art. 28 garantiert. Örtliche Angelegenheiten sollen örtlich geregelt werden. Dabei gilt der demokratische Grundsatz, wonach alle Souveränität vom Volk ausgeht. In Kommunalwahlen bestimmt daher der Souverän – das Volk – die Zusammensetzung der gemeindlichen Vertretung, den Stadt- oder...