Ratgeber
Aufgepasst: Geänderter Kontopfändungsschutz
Wer Schulden hat und verhindern möchte, dass sein gesamtes Guthaben in voller Höhe an Gläubiger ausgezahlt werden kann, muss bis zum Jahresende ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet haben. Die Diakonie Niederberg und die Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert raten daher zur Eile. „Ab dem 1. Januar 2012 schützt nur noch ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto oder auch kurz P-Konto vor dem uneingeschränkten Zugriff von Gläubigern“, so Jürgen Sevecke von der Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie...