Nachhilfeunterricht für das Jobcenter Märkischer Kreis
„Niemand“ erwägt Konsequenzen aus Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil 1 BvL 7/16 vom 05.11.2019 festgestellt, dass Sanktionen von 60% und 100% gegen Leistungsberechtigte verfassungswidrig sind und immer schon waren. Die fortgesetzte Sanktionspraxis traf in der Hauptsache wohl Personen die ich immer wieder als „Beutegruppe“ umschrieben habe. Darunter sind Menschen die psychisch und körperlich massiv angegriffen waren, dem Jobcenter gegenüber naiv und zu vertrauensselig waren, als „Sozial-Schmarotzer“ denunziert wurden...