Überprüfungsantrag

Beiträge zum Thema Überprüfungsantrag

Ratgeber

JobCenter Essen „vergisst“ Versicherungspauschale und Kfz-Haftpflicht – über 600,- Euro futsch

Diese Woche suchte eine alleinerziehende Mutter (2 Kinder) meine Beratung in Essen-Überruhr auf. Sie hatte das vage Gefühl, zu wenig Geld vom JobCenter zu bekommen. Bei der Überprüfung ihres aktuellen Bescheides stellte sich heraus, dass sie damit nicht so verkehrt lag. Das JobCenter Essen hatte sich zu ihren Ungunsten um gut 50,- Euro pro Monat „verrechnet“. Wie das? Kindergeld plus Unterhalt übersteigen den Bedarf Für beide Kinder fließen Kindergeld und Unterhalt. Diese Leistungen werden...

  • Essen-West
  • 14.01.18
Ratgeber

ALLE JAHRE WIEDER: HARTZ4-BERECHTIGTE VERSCHENKEN MILLIONEN

Wissen Sie eigentlich, ob Ihre JobCenter-Bescheide in der Vergangenheit stets richtig waren? Haben Sie das an Geld bekommen, was Ihnen zustand? Noch bis zum 31.12.2017 können Sie mögliche Fehler für das Jahr 2016 korrigieren lassen. Danach ist eine Überprüfung nicht mehr möglich. Haben Sie einen elektrischen Durchlauferhitzer, eine Elektro-Konvektor-Heizung (im Badezimmer) oder eine Gas-Etagenheizung? In jedem dieser drei genannten Fälle stehen Ihnen monatliche Mehrbedarfe zu. Ein paar Euro,...

  • Essen-West
  • 18.12.17
Ratgeber

Sozialberatung in Rüttenscheid erfolgreich gestartet

Zwei Monate nach der Start der Sozialberatung in der Villa Rü ziehen Werner Settels (Bürgerzentrum Rüttenscheid) und Jörg Bütefür (Sozialpädagogische Familienhilfe) eine positive Zwischenbilanz. Trotz anfänglicher Bedenken, ob dieses Angebot in dem eher wohlbehüteten Rüttenscheid gebraucht und angenommen wird, gibt es eine regen Zulauf von Ratsuchenden. In den ersten Fällen erhielten Leistungsberechtigte bereits Nachzahlungen vom JobCenter....

  • Essen-West
  • 26.11.17
Ratgeber

Fristablauf droht: für 2012 müssen jetzt Überprüfungsanträge gestellt werden

Das Hartz IV/Sozialhilfesonderrecht sagt, dass sog. Überprüfungsanträge nach § 44 Abs. 1, 4 SGB X entgegen dem allgemeinen Sozialrecht mit vier Jahren nur ein Jahr rückwirkend wirken (§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II, § 116a S. SGB XII). Allerdings wirkt das Jahr von Beginn des Jahres an, in dem der Antrag gestellt wird, also ein jetzt gestellter Antrag wirkt auf den Jan. 2013 und von da aus auf Jan. 2012 zurück. Der Überprüfungsantrag findet immer dann Anwendung, wenn Bescheide bestandskräftig sind und...

  • Iserlohn
  • 08.12.13
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