Hartz IV: Überprüfungsantrag zum Jahresende
Bestehende Ansprüche aus dem Jahre 2014 durch einen Überprüfungsantrag sichern "Bis zum Jahresende mit dem Stichtag 31.12.2015 sind zeitweilige Hartz IV Ansprüche bis ins Jahr 2014 durch einen Überprüfungsantrag zu sichern. Wir zeigen warum es wichtig ist einen solchen Antrag auf Überprüfung zu stellen und worauf zu achten ist." gegen-hartz.de