Hartz-IV-Kinder dürfen Geld von Oma behalten
Wie heute bekannt gegeben wurde, hat das Bundessozialgericht in dem Verfahren Az.: B 14 AS 74/10 R, drei Hartz IV-Kindern nach einem fünfjährigen Prozessmarathon endlich die Geldgeschenke der Oma zum Geburtstag und zu Weihnachten zugesprochen. „Laut einem Beschluss des Bundessozialgerichts müssen sie das Geld, das ihnen die Großmutter zum Geburtstag und zu Weihnachten gab, nicht ans Jobcenter abgeben.“ http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,druck-781902,00.html Allerdings wurde kein...