Gesetzliche Neuregelung: Auch Wohnimmobilienverwalter benötigen nun eine Erlaubnis
Kreis Recklinghausen. Bislang benötigten nur Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer eine Erlaubnis nach Paragraph 34 c der Gewerbeordnung (GewO), ab dem 1. August 2018 müssen nun aber auch Verwalter von Wohnhäusern eine solche Erlaubnis besitzen. Dementsprechend, so der Kreis Recklinghausen, müsse mit Inkrafttreten der Änderung der Gewerbeordnung diese gewerberechtliche Erlaubnis für Neuverwalter mit Betriebssitz im Kreis Recklinghausen bei der Kreisverwaltung...