Ratgeber
VER informiert
Änderungen bei Maskenpflicht an oberirdischen Haltestellen
In Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz bei höchstens 35 liegt (Inzidenzstufe 1), müssen laut aktueller Corona-Schutzverordnung seit heute , 21. Juni, an Haltestellen des ÖPNV „im Freien“ keine Masken mehr getragen werden. An unterirdischen Haltestellen und in Bahnhofsgebäuden bleibt es bei der Maskenpflicht. Die Maskentragepflicht gilt - wie bisher - für Personen ab 6 Jahren. Soweit Kinder zwischen 6 und 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen...