Besondere Haftung für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst beachten!
Immer wieder wird bei der Beratung von Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst folgender Fehler in der Absicherung von Haftpflichtansprüchen gemacht. Bei den oben genannten Berufsgruppen gibt es neben den möglichen Forderungen aus dem privaten Bereich, die man mit einer Privathaftpflichtversicherung absichert, noch die Gefahr, vom Dienstherrn in Regress genommen zu werden (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG). Das bedeutet, dass teilweise bereits bei fahrlässigem Verhalten eine Forderung...