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Ratgeber
Die geistige und psychische Verfassung spielt eine größere Rolle bei der Bemessung des Pflegegrads. | Foto: Archiv

Änderungen in der Pflege ab Januar

Um die Situation von pflegebedürftigen Menschen zu verbessern, gelten ab 1. Januar 2017 gravierende Änderungen in der Pflege. Neu ist, dass die Pflegebedürftigkeit künftig neben den körperlichen Handicaps auch die geistigen und psychischen Beeinträchtigungen umfasst. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie Betroffene umsichtig auf die neue Situation bei der Pflege im nächsten Jahr reagieren können: •Umwandlung der Pflegestufen in Pflegegrade: Ab Januar wird Pflegebedürftigkeit nach dem Grad...

  • Hagen
  • 03.01.17
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