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Ratgeber
Seit Freitag, 28. Mai, tritt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Darin enthalten ist eine Änderung in Bezug auf die Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken (FFP2 / KN95 / N95) in Fahrzeugen und Einrichtungen (beispielsweise Haltestellen) im ÖPNV. | Foto: Symbolfoto / LK-Archiv: Anna Wirbitzly

Neue Corona-Schutzverordnung: Geänderte Maskenpflicht für Kinder zwischen sechs - und 13 Jahren im ÖPNV
Geänderte Maskenpflicht für Kinder

Seit Freitag, 28. Mai, tritt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Darin enthalten ist eine Änderung in Bezug auf die Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken (FFP2 / KN95 / N95) in Fahrzeugen und Einrichtungen (beispielsweise Haltestellen) im ÖPNV. Demnach können Kinder zwischen sechs- und 13 Jahren, soweit sie aufgrund der Passform keine Atemschutzmaske tragen können, ersatzweise eine medizinische Maske („OP-Maske“) tragen. Für Nutzer des ÖPNV und seinen Einrichtungen gilt...

  • Schwelm
  • 31.05.21
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