Schwerte: Rathaus weist auf Parkscheibenregelung hin
Der Bereich Ordnung der Stadt Schwerte weist noch einmal auf die Parkscheibenregelung in der Innenstadt hin. Die betroffene Zone erstreckt sich über die Rathausstraße, Hastingsallee, Postplatz, Senningsweg, Poststraße, Bahnhofsstraße und die Gasstraße.
In dieser Zone dürfen Halter bei Auslage der Parkscheibe ihr Fahrzeug allerdings nur in gekennzeichneten Bereichen für zwei Stunden abstellen. Beschilderungen, die auf diese Regelungen hinweisen, befinden sich an der Zufahrt zur Hastingsallee, an der Kuhstraße/Ecke Rathausstraße, an der Rathausstraße/Ecke Postplatz, an der Zufahrt Bahnhofstraße sowie an der Zufahrt Senningsweg über die Karl-Gerharts-Straße.
Autor:Helmut Eckert aus Schwerte |
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