Schwerte: Eingeschränktes Haltverbot in der westlichen Virchowstraße
Auf der westlichen Straßenseite der Virchowstraße wird ab sofort ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet. Darauf weist das Schwerter Rathaus hin.
In der Vergangenheit wurden wiederholt Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr durch parkende Kraftfahrzeuge behindert. Nach Beratung mit der Polizei kam der Bereich „Ordnung“ überein, dass Abhilfe nur durch die Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots geschaffen werden kann. Die westliche Straßenseite wurde deswegen gewählt, weil dort bereits mehrere private Stellflächen vorhanden sind, die das Parken auf der Straße verbieten. Zwar gehen durch die neue Regelung jetzt einige Stellflächen verloren. Die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner muss jedoch an oberster Stelle stehen.
Eingeschränktes Haltverbot bedeutet übrigens: Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.
Autor:Helmut Eckert aus Schwerte |
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