Schwerte: Anmeldungen für gleichgeschlechtliche Eheschließungen sind möglich

Das Schwerter Standesamt weist darauf hin, dass ab dem 1. Oktober gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen werden können. Grundlage dafür bildet das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“. Es wurde am 28.07.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 01.10.2017 in Kraft. Darin ist auch die Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes geregelt. Bestehende Lebenspartnerschaften können demnach in Ehen umgewandelt werden.

Sowohl für die Umwandlung einer beurkundeten bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe als auch für die Eheschließungen selbst können ab sofort beim Standesamt Anmeldungen erfolgen und ein Termin für die Trauung ab dem 01.10.2017 vereinbart werden. Die dazu erforderlichen Unterlagen können im Standesamt erfragt werden. Die Standesbeamtinnen sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar: 02304-104360, 361, 362 und 349.

Seit dem 1. Oktober 2001 wurden bisher 39 Lebenspartnerschaften in Schwerte geschlossen. Drei Paare habe bereits ihr Interesse für die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in die Ehe geäußert. Bisher hat sich noch kein gleichgeschlechtliches „unverpartnertes“ Paar hier gemeldet, das ab 01.10.2017 die Ehe eingehen möchte.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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