Opferentschädigungsgesetz bekannter machen

In Nordrhein-Westfalen werden nach Schätzungen von Opferverbänden täglich 200 Menschen Opfer von Gewalt. "Obwohl das Opferentschädigungsgesetz schon 40 Jahre alt ist, ist es noch zu wenig bekannt. Das wollen wir ändern, damit die geschädigten Menschen die Hilfe bekommen, die sie benötigen und die ihnen auch zusteht", sagt Paul Griestop, Leiter des LWL-Amtes für Soziales Entschädigungsrecht. In einem neuen Kurzfilm zeigt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) anhand eines Beispiels, wie die Fallkoordinatoren Opfern helfen und welche Hilfen den Geschädigten zustehen.

Mitten in der Nacht wird das Ehepaar Wagner (Name geändert) durch einen Einbrecher überrascht. Nach einer Rangelei mit dem Einbrecher stürzt Herr Wagner durch eine Glastür und verliert in Folge der Verletzung ein Bein. Seine Frau ist nach dem Überfall traumatisiert. Die Polizei stellt den Kontakt zum LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht her. Die Fallkoordinatorin Sylvia Nienaber kümmert sich um das Ehepaar. Weil Herr Wagner gesundheitlich stark beeinträchtigt ist, kommt sie sogar zu den Wagners nach Hause. Sie berät das Paar, welche Leistungen ihnen zustehen, und hilft bei den nötigen Anträgen. Innerhalb des LWL koordiniert sie die Ansprüche der Opfer, wenn zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt Pflege zu Hause erforderlich ist.

"Man ist froh, einen Ansprechpartner zu haben", sagt Herr Wagner. Nienaber sorgt dafür, dass er die medizinische Reha ebenso bekommt, wie eine berufliche Wiedereingliederung. Außerdem steht ihm eine Opferrente zu und er bekommt den behindertengerechten Umbau seiner Wohnung bezahlt. Seiner Frau, die keine körperlichen Schäden erlitten hat, vermittelt Nienaber an eine Traumaambulanz, die ihr hilft, mit den psychischen Folgen des Überfalls klar zu kommen.

Den Film können Interessierte unter folgendem Link downloaden: http://www.video.lwl.org/soziales/opferentschaedigungsgesetz

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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