Ohne Führerschein auf frisiertem Roller unterwegs
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Schwerte-Ergste hielt die Polizei an der Letmather Straße einen Motorroller an. Der Roller wurde von einer 17jährigen Dortmunderin geführt. Der Roller war frisiert und die 17-Jährige hatte keinen Führerschein.
Der Halter, ein 17jährigen Holzwickeder, saß als Sozius hinten auf dem Fahrzeug.
Der Roller wurde vor Ort mit eines Rollenprüfstandes durch die Polizei überprüft. Dabei wurde eine Umdrehungszahl von 3750 U/min festgestellt. Dies entspricht einer Geschwindigkeit von 68,2 km/h. Der 17-Jährige gab zu, den Roller technisch verändert zu haben, um eine höhere Geschwindigkeit, als die zulässigen 50 km/h zu erreichen. Nach der Veränderung ist zum Führen des Fahrzeugs eine Fahrerlaubnis der Klasse A erforderlich.
Die 17-jährige Fahrzeugführerin war lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung. Gegen sie wurde daher eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.
Darüber hinaus wurde gegen den Fahrzeughalter Anzeige erstattet, da er zugelassen hatte, dass die Dortmunderin den Motorroller fuhr, obwohl er wusste, dass sie nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Die Weiterfahrt wurde ausdrücklich untersagt. Dem Fahrzeughalter wurde eine Mängelkarte ausgehändigt.
Autor:Doro Backmann-Kaub aus Lünen |
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