Macht ein ehrenamtliches Engagement für Bürgerinnen und Bürger aus 58239 Schwerte / Hansestadt an der Ruhr in einer Nachbarstadt Sinn ?

Fakt ist, auch Schwerte wäre ohne ehrenamtliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger ärmer.

Nun ist das mit der ehrenamtlichen Tätigkeit in Schwerte aber so eine Sache. Eine Bürgerin und ein Bürger machten folgende Erfahrung. Sie wollten Anfang 2011 eine ehrenamtliche Tätigkeit in Form einer Spielplatzpatenschaft in Schwerte übernehmen. Ihre Bewerbung für diese Tätigkeit wurde von der Stadtverwaltung in Schwerte wie folgt beantwortet : - " Die Übernahme einer Spielplatzpatenschaft für zwei Einzelpersonen ist aufgrund der zu erfüllenden Rahmenbedingungen für zwei Personen nicht leistbar, insbesondere dann nicht, wenn es sich bei beiden Personen um Menschen mit einer Behinderung handelt, deren körperliche Leistungsfähigkeit auch eingeschränkt ist ( z. B. Frau ......., der es aufgrund ihrer Beeinträchtigung schwer fällt, die Treppen zur Empore am Ratssaal zu bewältigen ) " - . Ob diese Stellungnahme auch diskreminierend ist oder war, muss jeder für sich entscheiden. Fakt ist, es erfolgte für diese Stellungnahme keine Entschuldigung bei den betroffenen Personen. Eine ehrenamtliche Tätigkeit in Form einer Spielplatzpatenschaft hätte eine Sichtprüfung des Spielplatz beinhaltet und bei eventuellen Schäden eine telefonische Information an die Stadtverwaltung. Dies wäre alles ohne die Bewältigung von Treppenstufen möglich gewesen. Die Stellungnahme der Stadtverwaltung in Schwerte zeigt aber auch, dass Rathaus in Schwerte ist nicht wirklich barrierrefrei, weil man bis zur Empore am Ratssaal ca. 28 Stufen bewältigen muss und dann als Bürgerin und Bürger Ausschuss - und Ratssitzungen besuchen kann.

Aus dieser Tatsache ergab sich dann der Wunsch nach einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer Nachbarstadt von Schwerte. Dort werden körperlich behinderte Menschen nicht diskreminiert und dürfen eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Die obige Stellungnahme der Stadtverwaltung in Schwerte sorgte in Nachbarstädten nicht nur für Verständnis.

In jüngerer Vergangenheit wurden die Bürgerinnen und Bürger in Schwerte durch zahlreiche Gebührenerhöhungen ( wie z. B. die Erhöhung der Grundsteuer b ab 01.01.2013 um ca. 21 % ) zusätzlich belastet. Bei der Höhe des sogenannten - " Erfrischungsgeld " - für Wahlhelfer, z. B. bei den Wahlen am 25.05.2014, verhalten sich die Städte sehr unterschiedlich. In Schwerte bekamen - " normale Wahlhelfer " - in der Vergangenheit 40,- Euro. Weil bei der Wahl am 25.05.2014 so viel auszuzählen ist, wurde der Betrag auf 50,- Euro aufgestockt. In Hagen gibt es zum Vergleich 65,- Euro und in Dortmund 50,- Euro. Es ist auch kein Problem, dass Wahlhelfer/innen aus Schwerte nach Hagen und Dortmund kommen. Eine Bildung von Fahrgemeinschaften ist ja auch möglich und die Erfahrung von der Wahlparty in den Rathäusern in Dortmund und Hagen ist vielleicht auch reizvoll. Üblicherweise sollten die Wahlhelfer bei Kommunal - und Bürgermeisterwahlen aus der Stadt kommen, wo sie auch ihren Wohnsitz haben. Da es am 25.05.2014 aber auch die Europawahl gibt, ist dies zu vernachlässigen.

Es sinkt in Schwerte nicht nur immer mehr die Einwohnerzahl, sondern jetzt müssen Bürgerinnen und Bürger aus Schwerte auch schon für eine ehrenamtliche Tätigkeit in eine Nachbarstadt fahren. Natürlich ist und bleibt Schwerte schön und hat meist freundliche Bürgerinnen und Bürger. Das Verhalten der Stadtverwaltung in Schwerte, unter der Gesamtverantwortung von Bürgermeister H. Böckelühr ( CDU ), kann sich ja in Zukunft auch ändern, wenn am 25.05.2014 bei der Bürgermeisterwahl in Schwerte eine / ein andere/r Kandidatin / Kandidat gewählt wird.

Autor:

Axel Ehwald aus Schwerte

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