Info-Veranstaltung zum Thema: "Schließung des Friedhofs in Wandhofen!"

Am 02. Februar findet um 18 Uhr in der Gaststätte „Zum Haseneck“, Wandhofener Straße 43, eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema „Friedhof und Trauerhalle Wandhofen“ statt. Hierzu lädt die Stadtverwaltung alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein.

Seit fast zwei Jahren beschäftigen sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Ratsfraktionen und Vertretern der Fachverwaltung, sowie der Ältestenrat der Stadt Schwerte intensiv mit der Zukunft der fünf städtischen Friedhöfe. Anfang Juni 2016 unternahmen Mitglieder der Ratsfraktionen eine Besichtigung aller kommunalen Friedhöfe in der Ruhrstadt. Anlass dafür war und ist insbesondere die Beantwortung der Frage, wie die Friedhofsgebühren mindestens stabil gehalten werden können. „Leider stehen nicht nur die Stadt Schwerte, sondern alle Kommunen mit gemeindeeigenen Friedhöfen vor der Problematik, dass die Friedhofsgebühren von Jahr zu Jahr steigen. Die Gründe hierfür sind vielfältig“, erläutert Kämmerin Bettina Brennenstuhl.

Bei der Betrachtung der fünf kommunalen Friedhöfe in Ergste, Villigst, Westhofen, Wandhofen und Schwerte-Mitte durch die Arbeitsgruppe zeigte sich, dass die Anzahl der Bestattungen auf dem Friedhof Wandhofen sowie die Zahl der Nutzungen der dortigen Trauerhalle deutlich unter den Zahlen der übrigen vier städtischen Friedhöfe liegt. Hinzu kommt, dass der bautechnische Zustand der Trauerhalle Wandhofen seit Jahren marode ist.

Die Arbeitsgruppe hat daher aus gesamtstädtischer Sicht vorgeschlagen, den Friedhof in Wandhofen zu schließen und die Trauerhalle abzureißen. Bei dieser Lösung waren und sind sich alle Beteiligten darüber im Klaren, dass dies eine schmerzhafte Entscheidung ist. Vor dem Hintergrund der nach wie vor schwierigen Finanzlage der Stadt Schwerte müsse jedoch eine Entscheidung im Sinne der gesamten Stadt getroffen werden. Die bittere Konsequenz dabei sei auch, dass die Infrastruktur in den einzelnen Ortsteilen reduziert werden muss. Würde dies jedoch nicht geschehen, träfe es die gesamte Schwerter Bevölkerung und damit auch wieder den einzelnen Ortsteil.

Würde der Friedhof Wandhofen geschlossen, wäre er aber noch so lange ein Friedhof, wie Nutzungsrechte an Grabstätten bestehen. Erst wenn das letzte Nutzungsrecht abgelaufen ist, würde der Friedhof mit der sogenannten „Entwidmung“ seine Funktion verlieren.

Da insbesondere für die Ehegatten/Partner der bereits verstorbenen Ehegatten/Partner die Schließung eine große emotionale Belastung darstellt, schlägt die Arbeitsgruppe eine Ehegatten-/Partnerregelung vor. Damit könnten Partner bereits verstorbener Ehegatten/Partner bei diesem bestattet werden. Das Nutzungsrecht würde in diesem Fall auf maximal 25 Jahre (= Ablauf der Ruhezeit) verlängert. Sofern das Nutzungsrecht des verstorbenen Partners bereits vor dem Versterben des überlebenden Partners ausgelaufen sein sollte, könnte jedoch keine Bestattung mehr auf dem Friedhof Wandhofen erfolgen. Ein weiterer Vorschlag der Arbeitsgruppe, um die Folgen der Schließung abzumildern ist, dass bereits verstorbene Partner auf Kosten der Stadt umgebettet werden.

Rede und Antwort stehen beim Informationsabend die Stadtkämmerin und Beigeordnete Bettina Brennenstuhl, der zuständige Fachdienstleiter Thomas Holtmann und der Leiter des Baubetriebshofes Gerhard Krawczyk.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

9 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.