Widerspruchsklauseln in Immobiliendarlehen

Bei einer Vielzahl von Immobiliendarlehen ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft.
Konsequenz daraus: Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung hat die Widerrufsfrist von regelmäßig 14 Tagen nicht zu laufen begonnen und der Widerruf kann noch jederzeit erklärt werden.
Die Verbraucherzentrale in Schwerte empfiehlt, sich grundsätzlich bei der Überprüfung einer Widerrufsbelehrung juristisch beraten zu lassen.

Die Beratungsstelle am Westwall 4 bietet im Rahmen ihres Angebots "Schadensfall Kapitalanlage" die Prüfung der Widerrufsklauseln an. Hierbei geht es nicht um die Nachberechnung, sondern allein um die Frage der Unwirksamkeit der Belehrung und eines möglichen Widerrufs des Vertrages.

Die 45-minütige Beratung kostet 60,00 € und findet jeden Mittwoch in der Zeit von 14:30-18:00 statt.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig.
Ein Termin kann persönlich, telefonisch unter 02304-94 22 60, per Fax unter 02304-94 22 611 oder E-Mail schwerte@vz-nrw.de vereinbart werden.

Autor:

Angelika Weischer aus Schwerte

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.