Stadt appeliert zum Jahreswechsel:
Verordnungen zum Infektionsschutz beachten
Die Stadt Schwerte appelliert noch einmal an ihre Einwohner*innen, sich über Weihnachten und zum Jahreswechsel an die Auflagen der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu halten. Sie weist zudem auf das am 31. Dezember und 1. Januar geltende Ansammlungs- und Versammlungsverbot hin, das auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz gilt.
Die Stadt setzt auf die Einsicht der Menschen in Schwerte und auf ihre Solidarität. Hatte das Silvesterfeuerwerk immer viele Menschen ins Freie und auf bestimmte Plätze gelockt, wird es jetzt zum Jahreswechsel nicht viel zu sehen geben. Denn der Bundesrat hat einer Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zugestimmt, nach dem der Verkauf von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik in diesem Jahr verboten ist. Nicht untersagt ist allerdings das Entzünden von Feuerwerkskörpern z.B. aus Altbeständen. Darauf, so ein bundesweiter Appell, soll aber möglichst verzichtet werden, vor allem vor dem Hintergrund immer wieder auftretender schwerer Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die im Krankenhaus behandelt werden müssen. So sollen im Zusammenhang mit Corona-Infektionen mögliche Engpässe in der medizinischen Versorgung vermieden werden.
An publikumsträchtigen Plätzen im Stadtgebiet wird das Ordnungsamt der Stadt Schwerte die Einhaltung der Coronaschutzverordnung und das An- und Versammlungsverbot überwachen. Auch die Polizei hat bundesweit intensive Kontrollen angekündigt.
Autor:Helmut Eckert aus Schwerte |
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