Tipp der Verbraucherzentrale " Halogenlampen ausknipsen, LED einschalten ."
Viele Halogenlampen dürfen ab 1. September nicht mehr hergestellt werden, weil sie zu viel Energie verbrauchen.
Doch für Ersatz ist gesorgt, wie die Verbraucherzentrale NRW betont. „Für alle Halogenlampen, die jetzt vom Markt verschwinden, gibt es schon gute Alternativen mit stromsparender LED-Technik“, sagen sowohl Angelika Weischer, Beratungsstellenleiterin und Andrea Blömer, Energieberaterin der Verbraucherzentrale in Schwerte.
Sie haben nachstehend zusammengestellt, welche Angaben beim Umstieg auf LED helfen:
Dimmbarkeit: Nicht alle LED-Modelle sind dimmbar, deshalb ist auf die entsprechende Angabe auf der Verpackung zu achten. Mit Hilfe von Listen der LED-Hersteller im Internet lässt sich vorab prüfen, ob ein vorhandener Dimmer mit einer bestimmten LED kompatibel ist.
Helligkeit: In der Einheit Lumen (lm) geben Hersteller an, wie hell eine Lampe leuchtet. Je höher der Wert ist, desto mehr Licht liefert das Modell. Zur Orientierung: 46-Watt-Halogenlampen in klassischer Glühbirnenform werden in der Regel mit 800-Lumen-LED ersetzt.
Lichtfarbe:
Die Lichtfarbe beeinflusst die Atmosphäre im Raum – und Weiß ist nicht gleich Weiß. So gibt es warmweißes Licht mit 2.500 bis 3.300 Kelvin (K), das mit großem Rotanteil gemütlich wirkt. Kaltweißes Licht dagegen enthält viel Blaulicht und ähnelt deshalb dem Tageslicht. Diese eher anregend wirkenden Lampen haben mehr als 5.300 K. Dazwischen liegt das sogenannte Neutralweiß.
Farbwiedergabe:
Wie gut sich Farben erkennen lassen, zeigt der Farbwiedergabewert. Er wird mit den Abkürzungen CRI oder Ra benannt. Der Wert kann höchstens 100 betragen und sollte bei mindestens 80 liegen. Besonderes Augenmerk auf die Farbwiedergabe lohnt sich zum Beispiel an Schminkspiegeln, bei der Kleiderauswahl oder über dem Esstisch.
Lebensdauer und Schaltfestigkeit:
Mit zwei Werten geben Hersteller an, welche Lebensdauer Kunden von einer LED erwarten können: mit der Zahl der möglichen Schaltzyklen und der Gesamtleuchtdauer. Die Werte bei den Schaltzyklen – auf der Verpackung oft mit einem Schalter symbolisiert – variieren zwischen 15.000 und 100.000. Eine hohe Zahle lohnt sich zum Beispiel im Bad oder im Treppenhaus, wo das Licht häufiger an- und ausgeht. Die angegebene Leuchtdauer liegt meist bei rund 25.000 Betriebsstunden. Manche Lampen erreichen laut Herstellern aber auch bis zu 100.000 Stunden.
Die Stiftung Warentest prüft regelmäßig verschiedene Lampen und gibt Empfehlungen ab. Leuchten mit Netzteilen: Nicht verboten werden Halogenlampen, die nicht mit der Netzspannung von 230 Volt arbeiten, sondern mit 12 Volt.
Auch hier kann sich der Umstieg auf LED zum Energiesparen aber trotzdem lohnen.
Zu beachten ist allerdings, dass die zugehörigen Leuchten nur funktionieren, wenn die Lampen eine bestimmte elektrische Leistung aufnehmen. Dieser Wert steht in Watt (W) oder Voltampere (VA) auf dem Netzteil, umgangssprachlich oft Trafo genannt.
Weil LED viel weniger Watt haben als Halogenlampen, kann diese Grenze nach einem Umstieg unterschritten werden. Das Licht flackert dann oder geht gar nicht mehr an. In einem System mit mehreren Lampen können Halogenlampen und LED auch gleichzeitig eingesetzt werden, um den Grenzwert nicht zu unterschreiten.
Individuelle Hinweise zum Energiesparen im Haushalt gibt es im Basis-Check der Verbraucherzentrale NRW für zehn Euro – direkt vor Ort, bei den Verbrauchern zu Hause.
Anmeldungen hierzu und zu weiteren Energieberatungsangeboten sind direkt bei der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle in Schwerte, Westwall 4, Tel.: 02304/94226-0 möglich .
Autor:Simone Höltke (Verbraucherzentrale NRW in Schwerte) aus Schwerte |
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