Starkregen in NRW setzt Keller unter Wasser - Verbraucherzentrale NRW rät zur Vorsorge vor Rückstauschäden

Heftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser bringen die kommunale Kanalisation derzeit in vielen Städten zum Überlaufen. Die Abwasserkanäle können die gewaltigen Niederschlagsmengen nicht mehr aufnehmen und ableiten. Die Folge: Tief liegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume laufen voll.

Schmutzwasser, das durch Rückstau aus dem Kanal in die Gebäude zurückgedrängt wird, hinterlässt Zerstörung an Wänden, Böden und Einrichtung. „Für alle Schäden durch Rückstau haften Hausbesitzer:innen selbst. Sie sollten deshalb rechtzeitig geeignete Vorkehrungen treffen, um sich vor Überflutung und Rückstau bei Starkregen in den eigenen vier Wänden zu schützen“, empfiehlt Fatma Özkan, Leiterin des Projekts Klimafolgen und Grundstücksentwässerung bei der Verbraucherzentrale NRW.

Zum Schutz vor Rückstau gibt die Expertin folgende Tipps:

Grundsätzliche Schutzvorkehrungen:
Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus, die über Toilette oder Wasseranschluss verfügen, sind bei Rückstau besonders gefährdet. Von daher sollte schon bei der Bauplanung auf vermeidbare Abflüsse verzichtet werden. Ungenutzte Abläufe in Bestandsgebäuden sollten verschlossen werden. Bei genutzten Wohnräumen unterhalb des Straßenniveaus kann nur eine Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen. Die Anlage gewährleistet auch die weitere Benutzung von Toiletten und Duschen während eines Rückstaus. Kostengünstiger als Hebeanlagen sind Rückstauklappen, die aber nicht für einen Abfluss des Wassers sorgen können. Sie schützen das Gebäude im Falle eines Rückstaus lediglich vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal. Während längerer Abwesenheit sollten sämtliche Rückstauklappen verriegelt und alle Fenster im Keller fest verschlossen werden.

Rückstauklappen blockieren:
Die Entsorgung von Abfällen über die Toilette ist nicht ratsam und kann dazu führen, dass Feuchttücher, Tampons, Slipeinlagen, Windeln, Essensreste, Haare oder Putzlappen in der Rückstauklappe hängen bleiben und so den Rückstauschutz blockieren. Hygieneartikel und andere feste Stoffe sollten daher in einem kleinen Mülleimer gesammelt und über den Hausmüll entsorgt werden.

Fachgerechter Einbau:
Um eine Immobilie rückstausicher zu machen, ist mit dem ausführenden Sanitärfachbetrieb zu klären, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss. Bei der Planung eines Neubaus sollte der Rückstauschutz vom Architekturbüro mitbedacht werden. Individuelle Beratung, Planung und Betreuung der Baumaßnahmen übernehmen kostenpflichtig Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft oder Sanitärfachbetriebe, die Anlagen zur Rückstausicherung installieren.

Regelmäßige Wartung:
Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Eigentümer:innen bei Schäden ihren Versicherungsschutz. Rückstauklappen können im Anschluss an eine fachkundige Unterweisung eigenverantwortlich gewartet werden. Um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollte die eigene Wartung vorsorglich dokumentiert werden. Viele Fachbetriebe bieten auch Wartungsverträge an. Vor einer Auftragsvergabe ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen und Leistungen und Preise miteinander zu vergleichen

Richtige Versicherung:
Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese sind auch nicht in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss explizit innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Im Schadensfall können Versicherungen einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen.

Weiterführende Infos und Links:

Die Verbraucherzentrale NRW berät Hauseigentümer:innen kostenfrei zum Schutz vor Rückstau und Überflutung sowie zu allen Fragen rund um die Prüfung und Sanierung der Abwasseranlage – und zwar

unter der Rufnummer 0211/3809-300
oder unter der           E-Mail-Adresse abwasser@verbraucherzentrale.nrw.

Zu Elementarschadenversicherungen bieten Expert:innen der Verbraucherzentrale NRW in den örtlichen Beratungsstellen eine kostenpflichtige Beratung an.

Kontakt für weitere Informationen und Kosten:

Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW
vor Ort in Schwerte, Westwal 4, 58239 Schwerte
telefonisch unter 02304 -94 226 0
per E-Mail an: schwerte@verbraucherzentrale.nrw
hompage: www.verbraucherzentrale.nrw/schwerte
www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung

Autor:

Simone Höltke (Verbraucherzentrale NRW in Schwerte) aus Schwerte

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