Meine Rechte als Nachbar
Nicht alles, was laut ist, ist verboten
Ratgeber erläutert Rechtslage in der Nachbarschaft
Rasenmähen am Morgen, tobende Kinder im Planschbecken oder die Gartenparty bis in die Nacht: Im Sommer sind viele Nachbarn kaum zu überhören. Das birgt Konfliktpotenzial. Wer sich gestört fühlt und dagegen vorgehen möchte, sollte allerdings zunächst klären, ob der vermeintliche Störenfried auch tatsächlich im Unrecht ist. Orientierung bietet da der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Meine Rechte als Nachbar“. Das Buch geht auf das Nachbarrecht, die gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie die Vorschriften der einzelnen Bundesländer ein.
So hat die Rechtsprechung zum Beispiel durchweg festgestellt, dass Kinderlärm in der Regel werktags von 8 Uhr bis 20 Uhr hinzunehmen ist.
Die Nutzung von Rasenmähern ist überhaupt nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt.
Die „Grillfrage“ aber ist schon nicht mehr so eindeutig zu beantworten. Wenn jemand in den Sommermonaten gelegentlich grillt, ist nicht von einer wesentlichen Beeinträchtigung im Sinn des bürgerlich-rechtlichen Nachbarrechts auszugehen. Doch wie oft Haus- oder Wohnungseigentümer oder Mieter ihren Grill anwerfen dürfen, wird je nach Wohngegend und Vermieter unterschiedlich geregelt.
Mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis erläutert das Buch, wie die Leserinnen und Leser Konflikte beilegen können, damit sie und ihre Nachbarn den Sommer in Ruhe genießen können.
Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar“ hat 224 Seiten, kostet 14,90 Euro und ist in der Beratungsstelle Schwerte, Westwall 4 58239 Schwerte erhältlich.
Sonstige Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop auch als E-Book 11,99 Euro unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de..
Autor:Simone Höltke (Verbraucherzentrale NRW in Schwerte) aus Schwerte |
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