Energieversorger BEV ist zahlungs- u. lieferunfähig
Energieversorger BEV ist zahlungs- u. lieferunfähig
Betroffene Gas- und Stromkunden sollten umgehend reagieren.
Der Energieversorger Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) hat Ende Januar 2019 Insolvenz beantragt und hat angekündigt, die Kunden nicht mehr mit Gas und Strom zu beliefern.
Seitdem reißen bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Schwerte die Anfragen von Ratsuchenden nicht ab.
- "BEV-Kunden sollten sich bei Lieferstopp umgehend einen neuen Strom- bzw. Gasversorger suchen.
- Bis ein neuer Lieferant die Energieversorgung übernimmt, sorgt das örtliche Versorgungsunternehmen dafür, dass Betroffene nicht im Dunkeln und Kalten sitzen müssen.
Allerdings landen sie hierbei zunächst in der Grundversorgung", erklärt Angelika Weischer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Schwerte.
Kommunale Energieversorger übernehmen automatisch die Ersatzversorgung der betroffenen Kunden. Die Notfallaktion greift immer dann, wenn ein Anbieter seinen vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen kann und keinen Strom oder kein Gas mehr liefert.
Rat und Hilfe bei der Suche nach der passenden Alternative zur Strom- und Gasversorgung oder der Frage, was aus einem Guthaben beim klammen Energie-Discounter BEV wird, bietet die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Schwerte - und zwar:
Beratungsstelle Schwerte
Westwall 4
58239 Schwerte
Tel. 02304/94226-0
Email: schwerte@verbraucherzentrale.nrw
Aktuelle Infos zur BEV-Insolvenz und den Folgen gibt's auch im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/bev.
Autor:Simone Höltke (Verbraucherzentrale NRW in Schwerte) aus Schwerte |
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