Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte im Privathaushalt: "Infos in neuer Broschüre und am Beratungstelefon"
Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte im Privathaushalt:
"Infos in neuer Broschüre und am Beratungstelefon"
Im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt zu werden – das wünschen sich viele ältere und pflegebedürftige Menschen. Die Beschäftigung einer ausländischen Haushalts- und Betreuungskraft erscheint hierbei eine gute Lösung.
Mit Schlagworten wie „24-Stunden-Betreuung“ oder „Häusliche Pflege für 24 Stunden“ versprechen Vermittlungsagenturen so eine problemlose Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
Was verlockend klingt, ist jedoch teilweise illegal. „Wer eine Haushaltshilfe tatsächlich 24 Stunden rund um die Uhr beschäftigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldbußen belegt werden kann“, darauf weist das Projekt Kompetenznetz Angehörigenunterstützung und Pflegeberatung NRW (KoNAP) der Verbraucherzentrale NRW hin.
In einer Neuauflage der Broschüre „Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte im Privathaushalt“ hat sie aktuell zusammengestellt, welche legalen Möglichkeiten es gibt, um eine ausländische Kraft zur Betreuung von Seniorinnen und Senioren einzustellen.
Knackpunkt Arbeitsrecht: Weil hierzulande eine ununterbrochene Tag-und-Nacht-Beschäftigung unzulässig ist, lässt sich eine 24-Stunden-Betreuung nur organisieren, wenn verschiedene Personen in drei Schichten arbeiten würden. Legal ist eine Anstellung außerdem nur, wenn Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entweder in Deutschland oder im Herkunftsland der Haushalts- und Betreuungskraft nachweislich gezahlt werden. Die Broschüre zeigt daher auf, welche verschiedenen Anstellungsmodelle es gibt und was zu beachten ist, um die Vorgaben des Arbeitszeitrechtsgesetzes einzuhalten.
Knackpunkt Aufgaben und Agenturen: Außerdem dürfen ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in einem Privathaushalt nur bestimmte Aufgaben übernehmen. So bleibt etwas das Setzen von Spritzen nach deutschem Recht einer Fachkraft vorbehalten. Auch arbeitet nicht jede Vermittlungsagentur, die im Internet wirbt, seriös. Die Broschüre von KoNAP erläutert den Katalog möglicher Aufgaben von Betreuungskräften und gibt Tipps für die Wahl von Vermittlungsagenturen.
Knackpunkt Kosten: Ein Überblick über die Kosten verschiedener Modelle hilft bei der Entscheidung, ob das Konzept einer ausländischen Haushalts- und Betreuungskraft passt.
Die Broschüre „Ausländische Haushalts-und Betreuungskräfte im Privathaushalt“ ist k o s t e n l o s und bei der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Schwerte, Westwall 4 während der Öffnungszeiten:
Mo.- u. Freitags 09.00 - 14.00 Uhr,
Mittwochs- u. Donnerstags 10.00 - 13.00 Uhr
14.30 - 18.00 Uhr
erhältlich.
Die Überarbeitung der Broschüre erfolgte im Rahmen des Projekts KompetenzNetz Angehörigenunterstützung und Pflegeberatung (KoNAP), dessen Trägerin die Verbraucherzentrale NRW ist. Zum Angebot gehört auch ein kostenfreies Beratungstelefon für Fragen rund um das Thema ausländische Haushalts-und Betreuungskräfte: zu erreichen sind die Expertinnen montags und mittwochs zwischen 14.00 und 16.30 Uhr unter der Rufnummer 0211/38 09 400. Das Projekt KoNAP wird durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW gefördert.
Autor:Simone Höltke (Verbraucherzentrale NRW in Schwerte) aus Schwerte |
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