App gegen Flugärger
App gegen Flugärger - Kostenlose Hilfe für Passagiere
Flug verspätet, gestrichen oder Anschlussflieger verpasst:
Passagiere müssen solchen Flugärger nicht widerstandslos hinnehmen. In vielen von solchen Fällen können Passagiere auf eine Entschädigung pochen. Die Verbraucherzentrale NRW hat mit Mitteln des NRW-Verbraucherschutzministeriums eine kostenlose App zum Check von Ansprüchen entwickelt. „Die Anwendung für Smartphones hilft Flugreisenden mit wenigen Klicks, Entschädigungsleistungen auf Basis der EU-Fahrgastrechteverordnung zu ermitteln und bei den zuständigen Airlines geltend zu machen“, erklärt Hannah Pick, Verbraucherberaterin in der Beratungsstelle in Schwerte.
Info's zur App und rechtliche Beratung erhalten Verbraucher nun auch in der Beratungsstelle Schwerte. Hannah Pick berät zu Fragen rund um Pauschalreisen und Flugärger innerhalb einer Pauschalreise. Die Beratung kostet 9 Euro. Handelt es sich um ein komplexes Problem, können Sie auch eine außergerichtliche Rechtsvertretung in Anspruch nehmen. Rechtsvertretung inkl. Rechtsberatung: 25,00 Euro. (Dieses Beratungsangebot gibt es nicht an jedem Standort.)
Individualreisende erhalten eine Rechtsberatung bis zu 20 Minuten durch einen Rechtsanwalt zweiwöchentlich in der Beratungsstelle vor Ort ist. Diese kostet 30,00 Euro. Eine Rechtsvertretung (anfertigen eines Anspruchsschreibens ) inklusive Rechtsberatung durch den dortigen Anwalt kostet 50,00 Euro.
Nachfolgend erklären wir, wie die App funktioniert:
Rechte von Flugkunden:
Muss eine Fluggesellschaft für gravierende Versäumnisse geradestehen, ist sie verpflichtet zu zahlen. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sichert Kunden zwischen 250 und 600 Euro an Ausgleichszahlung bei Verspätungen von mehr als drei Stunden und bei Annullierungen von Flügen zu – unabhängig vom Ticketpreis. Dazu gibt’s auch eine Entschädigung für durch die Verzögerungen notwendige, aber von der Fluggesellschaft verweigerte Verpflegung am Flughafen oder Übernachtung im Hotelzimmer.
Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Streckenlänge und den Umständen von Verspätung und Ausfällen. Außerdem muss der Flug von einem EU-Airport abheben oder in einem Land der Europäischen Union landen und außerdem von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden. In Fällen von höherer Gewalt – etwa. bei Unwettern, Vulkanausbrüchen oder Fluglotsenstreiks – gehen Passagiere jedoch leer aus.
App-Service:
Mit Hilfe der Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW sind Passagiere nun in der Lage, ihre Ansprüche auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung bequem und kostenlos zu berechnen und sofort auf dem Postweg oder per E-Mail bei der Airline einzufordern. Die in der App hinterlegten Datenbanken ermöglichen Flugkunden einen Zugriff auf nahezu sämtliche weltweiten Flugverbindungen mit Flugnummern, Start- und Landedaten seit 1. Mai 2019.
Einfache Navigation:
Betroffene Passagiere, die sich nach einem Flugärger die gleichnamige App aus dem Store für Android- oder IOS-Handys auf ihr Handy laden, werden bei der Bedienung der Applikation intuitiv an die Hand genommen, um eigenständig anhand ihrer Dateneingabe ihre Ansprüche auf Entschädigung Schritt für Schritt zu prüfen. Die Flugärger-App gleicht die Kundeneingaben mit den im Hintergrund vorhandenen Flugdaten ab, um die Entschädigungsansprüche von Flugreisenden zu berechnen. Bei einem weiteren Klick erzeugt die App ein Anschreiben mit den ermittelten Ansprüchen. Das Schreiben wird, adressiert an die richtige Airline, im eigenen Mailprogramm geöffnet und per Klick versandt. Alternativ kann es ausgedruckt und auf dem Postweg versandt werden.
Weitere Erläuterungen und Links rund um die komplexe Materie der Fluggastrechte runden den Service der Flugärger-App ab.
Nächster Klick bei Ablehnung:
Falls die Airline Ansprüche zurückweist, können sich Betroffene hilfesuchend an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) oder an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz wenden. Mit Hilfe eines Fristenweckers und einer Historien-Ansicht kann auch die fortgesetzte Klärung von Ansprüchen in der Flugärger-App komfortabel organisiert werden.
Die App gibt’s als kostenlosen Download im Internet für IOS und Android unter www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger-app.
Weitere Informationen erhalten Verbraucher in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Schwerte, Westwall 4 .
Terminvereinbarungen für eine Beratung durch Frau Hannah Pick, können persönlich vor Ort , telefonisch oder auch per E-Mail erfolgen.
Öffnungszeiten der Beratungsstelle in Schwerte:
Montags- u. Freitags von 09.00 -14.00 Uhr
Mittwochs- u. Donnerstags von 09.00 -13.00 Uhr
sowie 14.30 - 18.00 Uhr
Telefon: 02304 94 266 - 0
Per E-Mail: schwerte@verbraucherzentrale.nrw
Autor:Simone Höltke (Verbraucherzentrale NRW in Schwerte) aus Schwerte |
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