Stadt verlängert die Frist
Anmeldeverfahren für Grundschulen
Noch bis zum 11. Oktober 2024 können Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder für das Schuljahr 2025/26 über das Schulverwaltungsamt der Stadt Schwerte für eine ihrer sieben Grundschulen der Stadt Schwerte anmelden. Die ursprüngliche Frist 4. Oktober 2024 wurde damit um eine Woche verlängert.
Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 geboren wurden. Anmeldungen können über das Onlineportal der Stadt Schwerte vorgenommen werden. Das entsprechende Formular finden Eltern und Erziehungsberechtigte unter folgendem Link: https://service-portal.schwerte.de „Einschulung für Schulanfänger*innen“.
Kinder haben gemäß § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule-AO-GS) in der zurzeit gültigen Fassung Anspruch auf die Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule. Maßgebend sind die vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch.
Autor:Helmut Eckert aus Schwerte |
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