Einrichtungen der Behindertenhilfe
Ab Muttertag sind Besuche wieder erlaubt

Nach fast zwei Monaten Besuchsverbot, dürfen sich Bewohner von Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe auf ein Wiedersehen mit Freunden und Familie freuen. Das NRW-Sozialministerium erlaubt zum Muttertag ab 10. Mai wieder Besuche in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Zum Schutz der Bewohnerinnen hat das Ministerium Regeln für den Besuch aufgestellt, wie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mitteilt. Die Einrichtungen müssen bestimmte Rahmenbedingungen schaffen, und der Umfang der Besuche ist genau geregelt: Erlaubt ist ein Besuch am Tag von maximal zwei Personen. Alle Besucherinnen müssen eine kurze Überprüfung ("Screening") durchlaufen. Das bedeutet, dass sie vor Ort über die notwendigen Hygienemaßnahmen informiert werden und einen kurzen Fragebogen ausfüllen müssen.

Den Musterfragebogen finden am Thema Interessierte hier: https://www.lwl.org/spur-download/Kurzscreening_fuer_Besucher-Fragebogen.pdf.

Vor dem Besuch sollten sich Familienangehörige und Freunde mit der Einrichtung in Verbindung setzen. Die Einrichtungen müssen bestimmte räumlich Voraussetzungen schaffen, daher kann eine Terminabsprache notwendig sein.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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