WIRKLICHKEIT UND VISIONEN
22. Bundeskonferenz
der kommunalen Frauen-
und Gleichstellungsbe-
auftragten
vom 26.-28.Januar 2014
in Potsdam.
Strategien für eine erfolg-
reiche Gleichstellungs-
arbeit.
Unsere Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Unna haben daran teilgenommen.
Für Schwerte war unsere Gleichstellungsbeauftragte,
Birgit Wippermann, in Potsdam.
In dem Anschreiben der Sprecherinnen der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen hieß es u.a.....um die Gleichstellungsarbeit der letzten Jahrzehnte erfolgreich fortzuführen, muss sie sich ständig neuen Anforderungen stellen und weiterentwickeln.
Auf dem Weg hin zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft
gilt es, veränderte Themen aufzugreifen, engagierte Positionen zu entwickeln um sie dann in der institutionellen Gleichstellungspolitik auf kommunaler Ebene umzusetzen.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern zu befördern, ist ein lebendiger Prozess, bei dem wir in unseren Kommunen als Expertinnen gefragt sind.
Veränderte Rahmenbedingungen, erweiterte Themenfelder, neue BündnispartnerInnen, die spannende Welt der „Social Media“ ( Social Media = Soziale Medien bezeichnen digitale Medien und Technologien, die es Nutzern ermöglichen, sich untereinander auszutauschen und mediale Inhalte einzeln oder in Gemeinschaft zu erstellen) und vieles andere mehr stellen kommunale Frauen und Gleichstellungsbeauftragte vor immer neue Herausforderungen.
Auf dieser 22. Bundeskonferenz werden wir näher bestimmen, wie wir diese Veränderungen für uns und unsere Arbeit nutzen wollen und wie es gelingen kann, erfolgreiche Vernetzungsstrukturen aufzubauen.
Gleichzeitig werden wir kritisch hinterfragen, auf welche Weise das Image der Gleichstellungspolitik und das unserer Arbeit gezielt zu verbessern ist und wie wir eine stärkere mediale Präsenz dafür erreichen können.
Wir möchten auf der Bundeskonferenz über Strategien für eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik diskutieren und – ausgehend von der jetzigen Wirklichkeit – gemeinsam Visionen für eine konsistente Gleichstellungspolitik entwickeln.
VISION
Kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte haben einen ganzen Stab von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einen Etat von mehreren Hunderttausend Euro.
Die politischen Vertreterinnen und Vertreter haben erkannt, dass es sich lohnt in Gleichstellungspolitik zu investieren.
Bei allen planerischen Entscheidungen werden sie gefragt, kein Platz wird gebaut,
keine Straße benannt, keine Personalentscheidung getroffen, ohne dass die Gleich-
stellungsbeauftragte beteiligt wird.
Sie genießt ein ähnlich hohes Ansehen wie ein Dezernent oder eine Oberbürger-
meisterin.
Falls sich doch eine Kommune traut, ihrer Gleichstellungspolitik keinen ange-
messenen Raum zu geben, greifen Landesbehörden konsequent ein.
WIRKLICHKEIT
Gleichstellungsbeauftragte haben
= oft zu wenig Personal und Budget.
= haben oftmals zu wenig Zeit, weil viele in Teilzeit arbeiten.
= erhalten viel Anerkennung durch die Bevölkerung und durch die Fraueninfrastruktur aber häufig ungenügend Anerkennung durch die Politik und den Rat.
= erfüllen hohe Anforderungen und haben vielfältige Arbeitsgebiete.
= verfügen oftmals über ein (Fach)hochschulstudium und eine lange Berufserfahrung.
= werden dafür vergleichsweise schlecht bezahlt.
= sind eine wichtige Anlaufstelle für die Verwaltung und die Bevölkerung.
= agieren überwiegend sowohl intern im Rahmen der Personalpolitik als auch extern im Rahmen von Gender Mainstreaming (bedeutet, die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern bei allen Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu berücksichtigen, um so die Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen).
= bearbeiten oftmals innovative Themenfelder und tragen damit zur Qualitätsverbesserung der kommunalen Strukturen und Dienstleistungen bei.
= haben keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn z.B. das Landesgleichstellungsgesetz nicht beachtet wird.
WÜNSCHE
Gleichstellungsbeauftragte wünschen sich:
= eine professionelle, mit Frauen und Männern besetzte Gleichstellungsarbeit.
= eine volle hauptamtliche Stelle je 10.000 Einwohner/innen.
= einen direkten Kontakt zur Verwaltungsspitze
= eine angemessene Bezahlung.
= Sanktions- oder Boni-Systeme für die Umsetzung der Regelungen aus den Landesgleichstellungsgesetzen.
= Veränderungen der Landesgleichstellungsgesetze, damit sie wirksam dazu beitragen, die Gleichberechtigung in der Kommune voran zu bringen.
= klare Vorgaben zur Quotierung von Aufsichtsgremien und Führungspositionen für Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen.
Die 22. Bundeskonferenz hat folgende Anträge beschlossen:
• Steuerrecht ändern: Die Besteuerung ist ungerecht, weil nicht geschlechtergerecht
und geht auf Kosten von Frauen.
• Paritätische Besetzung von Gremien: muss in Landesgesetzen verankert und Verstöße mit Sanktionen belegt werden.
• Körperverletzung bei häuslicher Gewalt muss als Offizialdelikt gewertet und entsprechend bestraft werden.
• Es müssen Auflagen beim Umgangsrecht von Tätern gegenüber Kindern bei häuslicher Gewalt erfolgen.
• Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sollen höhere Strafen verhängt werden.
Die 22. Bundeskonferenz hat gezeigt...
... mit über 400 Gleichgesinnten zusammen an frauenpolitischen Themen zu arbeiten hat Freude gemacht und gibt einen unglaublichen Motivationsschub für die Arbeit vor Ort.
Frauenpolitik ist ein zähes Geschäft und "FRAU" braucht viel Energie dazu.
Es ist auf der bundespolitischen Ebene schon viel erreicht worden, aber wir sind noch lange nicht am Ziel und wünschen uns kürzere Wege in der Verwaltung und schnellere Umsatzung unserer Belange.
Autor:Gudrun Körber aus Schwerte |
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